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Ratgeber

Auszahlung der Pensionskasse in der Schweiz

Wie funktioniert die Auszahlung der Schweizer Pensionskasse für Grenzgänger:innen? Dieser Ratgeber erklärt Freizügigkeitskonten, Kapitalauszahlung, Besteuerung und wichtige Unterschiede zwischen obligatorischer und überobligatorischer Vorsorge.

Aktualisiert: Mai 2026

Minuten Lesezeit

Geprüft von Experten

Das Wichtigste für 2026

  • Die Schweizer Pensionskasse besteht aus einem obligatorischen und einem überobligatorischen Teil.
  • Eine Auszahlung ist regulär zur Pensionierung oder unter bestimmten Voraussetzungen früher möglich.
  • Beim Verlassen der Schweiz wird das Guthaben meist auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
  • Grenzgänger:innen können den überobligatorischen Teil häufig auszahlen lassen.
  • Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse haben steuerliche Auswirkungen in der Schweiz und Deutschland.

Die berufliche Vorsorge oder Pensionskasse, auch als die "2. Säule" des schweizerischen Vorsorgesystems bezeichnet, spielt eine wesentliche Rolle bei der Sicherung des Lebensstandards der Menschen in der Schweiz nach der Pensionierung. Zusammen mit der AHV/IV (1. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) bildet sie das dreigliedrige Rentensystem der Schweiz.

Für Grenzgänger, d.h. Arbeitnehmende, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben, hat die Pensionskasse eine besondere Bedeutung. Sie sind verpflichtet, Beiträge in der schweizerischen Pensionskasse zu leisten, solange sie in der Schweiz arbeiten

Diese Beiträge, zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen und den Erträgen aus der Kapitalanlage, bilden das Pensionskassenguthaben des Grenzgängers. Bei der Pensionierung oder beim Verlassen der Schweiz kann dieses Guthaben entweder als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt werden.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie sich Ihre Pensionskassenbeiträge in der Schweiz auszahlen lassen können.

Obligatorischer Teil & Überobligatorischer Teil

Die Pensionskasse in der Schweiz besteht aus zwei Teilen: dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil.

Beide sind Bestandteile der beruflichen Vorsorge oder "zweiten Säule" des schweizerischen Rentensystems, aber sie unterscheiden sich in Bezug auf Versicherungsschutz, Beiträge und Auszahlungsbedingungen.

1. Obligatorischer Teil

Der obligatorische Teil der Pensionskasse ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle Arbeitnehmer in der Schweiz, die ein jährliches Einkommen von mehr als CHF 22.050 (Stand 2023) erzielen. Der Mindestversicherungsschutz und die Beiträge für diesen Teil sind gesetzlich festgelegt.

2. Überobligatorischer Teil

Der überobligatorische Teil der Pensionskasse ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und wird von einigen Arbeitgebern als zusätzlicher Vorteil angeboten. Die Versicherungsleistungen und Beiträge für diesen Teil sind flexibler und können von einer Pensionskasse zur anderen variieren. 

Insgesamt ermöglicht die Kombination aus obligatorischem und überobligatorischem Teil der Pensionskasse eine umfassendere Vorsorge und kann den Lebensstandard nach der Pensionierung erhöhen.

Pensionskasse auszahlen lassen

Die Pensionskasse erfüllt einen Zweck: Die Sicherung des Einkommens im Rentenalter. Entsprechend beginnt die reguläre Auszahlung erst mit dem Eintritt in das Rentenalter.

Hier finden Sie eine Auflistung der Optionen zur regulären Auszahlung der Pensionskasse und zur frühzeitigen Auszahlung der Pensionskasse.

Reguläre Auszahlung bei Pensionierung

Die Auszahlung der Pensionskasse erfolgt normalerweise bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Das Alter variiert je nach Geschlecht; für Männer beträgt es derzeit 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre. Die Auszahlung kann in Form einer lebenslangen Rente oder als Kapital erfolgen.

Rentenauszahlung

Bei der Rentenauszahlung erhalten Sie monatlich einen festen Betrag, der bis zum Tod gezahlt wird. Die Höhe der Rente hängt von Ihrem angesammelten Kapital und dem Umwandlungssatz ab.

Kapitalauszahlung

Sie können sich für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden, anstelle einer monatlichen Rente. Die genauen Bedingungen und Fristen für die Kapitalauszahlung variieren je nach Pensionskassenreglement.

Frühzeitige Auszahlung

Es gibt bestimmte Umstände, unter denen Sie eine frühzeitige Auszahlung Ihrer Pensionskasse beantragen können:

Vorzeitige Pensionierung

Sie können Ihre Pensionskasse ab dem 58. Lebensjahr auszahlen lassen, wenn dies in den Bestimmungen Ihrer Pensionskasse vorgesehen ist.

Selbständigkeit

Wenn Sie sich selbständig machen und nicht mehr obligatorisch versichert sind, können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.

Auswanderung

Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen, können Sie sich Ihr Pensionskassenguthaben auszahlen lassen.

Wohneigentum

Sie können einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens zur Finanzierung von Wohneigentum verwenden.

Vorgehensweise bei der Auszahlung

Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen, um eine Auszahlung Ihrer Pensionskasse zu beantragen:

  1. Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse über die spezifischen Regeln und Fristen.
  2. Stellen Sie einen formellen Antrag auf Auszahlung bei Ihrer Pensionskasse. Je nach Situation kann es notwendig sein, zusätzliche Dokumente beizufügen.
  3. Wenn Sie sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, prüfen Sie die steuerlichen Auswirkungen. Kapitalleistungen sind steuerpflichtig, jedoch zu einem reduzierten Satz.

Was müssen Grenzgänger bei der Auszahlung der Pensionskasse beachten?

Wer als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet hat, hat sehr wahrscheinlich auch Beiträge in die Schweizer Pensionskasse gezahlt. 

Bei den Pensionskassen-Auszahlungen unterliegen Grenzgänger den selben Regelungen und Ausnahmen wie Personen, die in der Schweiz leben. Die reguläre Auszahlung der Pensionskasse beginnt also erst mit dem Eintritt des Rentenalters.

Wenn Grenzgänger ihre Arbeit in der Schweiz aufgeben und nach Deutschland zurückkehren, unterliegt der obligatorische Teil ihrer Pensionskasse den oben genannten Voraussetzungen zur Auszahlung. Der überobligatorische Teil kann jedoch ausgezahlt werden.

Bei Beendigung einer Arbeit in der Schweiz wird das Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitsstiftung übertragen, bis eine neue Arbeit in der Schweiz begonnen oder das Rentenalter erreicht wird.

Das Freizügigkeitskonto für Grenzgänger in der Schweiz

Ein Freizügigkeitskonto ist ein Bankkonto für Grenzgänger in der Schweiz und spielt eine zentrale Rolle bei der Verwaltung ihrer beruflichen Vorsorge oder Pensionskasse, wenn sie ihre Beschäftigung in der Schweiz beenden, bevor sie das Rentenalter erreichen.

Die Hauptfunktionen und Vorteile eines Freizügigkeitskontos sind:

1. Erhalt des Pensionskassenguthabens

Wenn ein Grenzgänger die Beschäftigung in der Schweiz beendet, wird das angesparte Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Dies stellt sicher, dass das angesparte Kapital erhalten bleibt und weiterhin für die Altersvorsorge zur Verfügung steht.

2. Fortführung der Vorsorge

Ein Freizügigkeitskonto ermöglicht es, die Vorsorge fortzusetzen und die Ansprüche auf Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen zu sichern. Das angesparte Kapital wird weiterhin verzinst, und die Risiken Invalidität und Tod können weiterhin versichert sein, abhängig von den konkreten Bedingungen der Freizügigkeitseinrichtung.

3. Flexibilität

Wenn ein Grenzgänger eine neue Beschäftigung in der Schweiz aufnimmt, kann das Guthaben vom Freizügigkeitskonto in die neue Pensionskasse übertragen werden. Wenn der Grenzgänger dauerhaft aus der Schweiz auswandert, kann das Guthaben unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt werden.

4. Steuervorteile

Die Beiträge zu einem Freizügigkeitskonto und die Zinsen auf dem Konto sind in der Schweiz steuerfrei. Die Auszahlung des Guthabens ist steuerpflichtig, aber die Steuersätze sind in der Regel niedriger als die normalen Einkommensteuersätze. Informationen finden Sie hier: Steuern für Grenzgänger & Steuern in der Schweiz

Besteuerung der Auszahlung aus der Pensionskasse

Die Besteuerung der Auszahlungen aus der Schweizerischen Pensionskasse ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich des Wohnsitzlandes zum Zeitpunkt der Auszahlung und der Art der Auszahlung (Rente oder Kapital).

1. Rentenauszahlung

Wenn Sie in Deutschland wohnen und eine Rente aus der schweizerischen Pensionskasse beziehen, wird diese Rente in der Regel in Deutschland besteuert.

2. Kapitalauszahlung

Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse kann die Situation komplizierter sein. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland hat die Schweiz das Besteuerungsrecht für solche Kapitalauszahlungen. Die tatsächliche Besteuerung kann jedoch je nach Kanton variieren. Nach der Auszahlung und Besteuerung in der Schweiz müssen Sie den Betrag in Deutschland in Ihrer Steuererklärung angeben. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die in der Schweiz gezahlte Steuer auf die deutsche Steuerschuld angerechnet.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und Ihre individuelle Situation von verschiedenen Faktoren abhängen kann.

Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig.

Wir empfehlen Ihnen, professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen.

Fazit

Die Auszahlung der Pensionskasse in der Schweiz kann unter bestimmten Umständen und mit spezifischen Regeln erfolgen. Es ist wichtig, sich gründlich zu informieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie die für Sie beste Entscheidung treffen.

Dieser Leitfaden stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine rechtliche oder finanzielle Beratung. Bitte wenden Sie sich für spezifische Anfragen an einen professionellen Berater. 

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf den Informationen, die bis September 2021 verfügbar waren. Die Gesetze und Vorschriften können sich seitdem geändert haben. Bitte prüfen Sie immer die aktuellen Informationen.

Inhalt

Florian Reinhard

Grenzgänger-Experte

Florian Reinhard ist Grenzgänger-Experte mit mehr als 10 Jahren Erfahrung. Als Berater hat er bereits über 10.000 Grenzgänger im Dreiländereck betreut. Er spezialisiert sich auf die Grenzgänger-Beratung, Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Altersvorsorge.

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