Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger:innen
Was bei Arbeitslosigkeit als Grenzgänger:in wichtig wird.
Grenzgänger:innen zahlen Beiträge in der Schweiz — im Fall der Arbeitslosigkeit ist jedoch meist Deutschland zuständig. Wir erklären die wichtigsten Unterschiede und Abläufe.
Kostenlos
Schnell & einfach am Telefon
Ohne Verpflichtung
Kurz erklärt
Was Grenzgänger:innen zur Arbeitslosenversicherung wissen müssen.
Bei Arbeitslosigkeit gelten für Grenzgänger:innen besondere Regeln zwischen Deutschland und der Schweiz. Obwohl die Beiträge in der Schweiz gezahlt werden, erfolgt die Betreuung häufig über die deutsche Agentur für Arbeit.
Gerade bei Kündigung, Rückkehr nach Deutschland oder Unterbrechungen entstehen oft Fragen zu Ansprüchen, Fristen und Zuständigkeiten.
💼 Beiträge in der Schweiz
Beiträge in Höhe von 2,2% werden direkt vom Schweizer Lohn abgezogen.
🤝 Arbeitgeber beteiligt sich
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge.
🇩🇪 Deutschland zuständig
Im Fall der Arbeitslosigkeit ist die deutsche Agentur für Arbeit zuständig.
💶 Arbeitslosengeld
Die Höhe orientiert sich am vorherigen Einkommen in der Schweiz.
🩺 Krankenversicherung
Bei Arbeitslosigkeit endet oft auch die bisherige Grenzgänger-Regelung der Krankenversicherung.
⏰ Frühzeitig informieren
Im Ernstfall sind Fristen und Nachweise wichtig.
